Referat 73 - Lehrereinstellung und Bedarfsplanung
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Referatsleiterin:
Hannelore Kratt, Ltd. Regierungsschuldirektorin
Telefon: 0761 208-6264
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Stellvertreter:
Siegfried Binninger, Regierungsschuldirektor
Telefon: 0761 208-6274
E-Mail: abteilung7@rpf.bwl.de
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Unsere Aufgaben im Überblick:
Ermittlung des schulspezifischen Bedarfs an Lehrkräften auf der Basis von Berichten und Statistiken der Schulen und unteren Schulaufsichtsbehörden über die Versorgungslage und unter Berücksichtigung von bildungspolitischen Entwicklungen
Versorgung der Schulen mit Lehrkräften im Rahmen der durch Beschlüsse des Landtags (Zahl der Planstellen) und des Kultusministeriums gegebenen Möglichkeiten.
Maßnahmen in diesem Zusammenhang:
- Einstellung von Lehrkräften über gestaffelte Verfahren:
- Einlösung von Einstellungszusagen
- schulbezogene Ausschreibung von Stellen und Unterstützung der Schulen bei der Abwicklung des Besetzungsverfahrens
- Zusatzqualifikationsverfahren
- Haupt- und Nachrückverfahren ("Ranglistenverfahren")
- Versetzungen und Abordnungen
- Genehmigungen von Beurlaubungen und Teilzeitbeschäftigungen
- Zuweisungen von Lehrkräften, deren Beurlaubung endet
Unterstützung der Schulleitungen bei der schulinternen Organisation des Unterrichts
(Bildung von Klassen, Einsatz der Lehrkräfte)
Unterstützung der Schulleitungen und unteren Schulaufsichtsbehörden bei der Organisation von Vertretungen:
- Beratung über mögliche schulinterne Maßnahmen
- Teilabordnungen von Lehrkräften benachbarter Schulen
- Genehmigung von bezahltem Mehrarbeitsunterricht
- Beschäftigung von Vertretungslehrkräften
Im Zusammenhang mit der Lehramtsausbildung:
- Zulassung zum Vorbereitungsdienst
Im Regierungsbezirk Freiburg gibt es rund 1.230 öffentliche Schulen mit etwa 25.000 Lehrkräften. Entsprechend hoch ist die Zahl von Personalentscheidungen, die jährlich getroffen werden müssen.
In all diesen Fällen besteht die Notwendigkeit, jede einzelne Entscheidung in ihrer Bedeutung und Tragweite für die Betroffenen mit dem jeweiligen vom pädagogischen Auftrag der Schule hergeleiteten dienstlichen Interesse abzugleichen.
Wir sind uns dieser schwierigen Aufgabe bewusst und versuchen, bei den Entscheidungen immer die Menschen zu sehen und den individuellen Anliegen aller Beteiligten im Rahmen unserer Möglichkeiten gerecht zu werden.
Weitere Informationen:
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