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Referat 54.5 - Industrie Schwerpunkt Anlagensicherheit

Porträt Dr. Ralf Paukstat

Referatsleiter:

Dr. Ralf Paukstat, Gewerbedirektor
Telefon: 0711 904-15460
E-Mail: ralf.paukstat@rps.bwl.de

Stellvertreter:

Frau Heidrun Paetzolt-Schmidt, Regierungsdirektorin
Telefon: 0711 904-15467
E-Mail: heidrun.paetzolt-schmidt@rps.bwl.de

 

Unsere Aufgaben im Überblick:

Wir sind im Referat 54.5 zuständig für die Branchen:

Chemie und Großlager für gefährliche Stoffe einschließlich Flüssiggas.

Wir führen in diesen Betrieben immissionsschutz-, arbeitsschutz-, abfall- und wasserrechtliche Anzeige- und Zulassungsverfahren durch und nehmen in baurechtlichen Genehmigungsverfahren fachtechnisch Stellung zu Fragen des Arbeits- und Umweltschutzes.

Wir beraten und überwachen die oben genannten Betriebe.

Wir bearbeiten Widerspruchsverfahren der unteren Arbeits- und Umweltschutzbehörden in den genannten Branchen.

Als Referat mit dem Schwerpunkt Anlagensicherheit sind wir tätig in Betrieben der chemischen Industrie und bei großen Lagern für gefährliche Stoffe  einschließlich Flüssiggas, die als Betriebsbereiche unter die Störfall-Verordnung fallen.

Zu unseren speziellen Aufgaben gehört:

  •  Die Überwachung der Störfall-Betriebe mit erweiterten Pflichten, insbesondere die Prüfung der Sicherheitsberichte, die neben der genauen Beschreibung des Konzepts zur Vermeidung von Störfällen und des Sicherheitsmanagementsystems auch Angaben zu den Gefahren von Störfällen und Maßnahmen zu deren Verhinderung und Begrenzung enthalten müssen.
  •  Die Kontrolle der bei Betriebsbereichen mit erweiterten Pflichten zu erstellenden Alarm- und Gefahrenabwehrpläne sowie die erforderlichen Informationen der Öffentlichkeit über Sicherheitsmaßnahmen.
  •  Die Zusammenarbeit mit den externen Katastrophenschutzbehörden, die auf der Grundlage der von uns gewonnenen Erkenntnisse ihre Katastrophenschutzplanung erarbeiten.
  •  Die Erstellung eines besonderen Überwachungsprogramms für die Betriebsbereiche mit erweiterten Pflichten, die grundsätzlich alle 12 Monate einer Vor-Ort-Inspektion zu unterziehen sind.
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Weitere Informationen:

 

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Letzte Änderung: 02.12.2010