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Referat 23 - Kulturelle und soziale Infrastruktur, Krankenhausfinanzierung, Fachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen

Porträt von Wolfgang Kobald

Referatsleiter:

Wolfgang Kobald, Leitender Regierungsdirektor
Telefon: 0711 904-12300
E-Mail: wolfgang.kobald@rps.bwl.de

Stellvertreter:

Axel Wörner, Regierungsdirektor
Telefon: 0711 904-12310
E-Mail: axel.woerner@rps.bwl.de


Unsere Aufgaben im Überblick:

Das Referat 23 befasst sich überwiegend damit, durch finanzielle Zuwendungen die soziale und kulturelle Infrastruktur im Regierungsbezirk Stuttgart zu verbessern und zu einer bestmöglichen Versorgung der Bevölkerung mit gut ausgerüsteten Krankenhäusern beizutragen. Außerdem ist hier die Fachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen angesiedelt.

Die Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen im kulturellen Bereich umfasst beispielsweise die Förderung der Heimatpflege, der Laienmusik sowie der Kleintheater und soziokulturellen Zentren, aber auch Maßnahmen der Jugend- und Erwachsenenbildung und der internationalen Jugendbegegnung.

Die Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen im sozialen Bereich umfasst alle sozialen Bereiche wie beispielsweise die Förderung von Einrichtungen zur Kleinkindbetreuung, von psychosozialen Beratungsstellen oder von ambulanten Diensten der Familien-, Behinderten- oder der Altenhilfe.

Im Rahmen der Krankenhausfinanzierung werden insbesondere Neu-, Umbau- oder Erweiterungsmaßnahmen als Einzelmaßnahmen gefördert. Ferner werden den Krankenhäusern Jahrespauschalen z. B. zur Finanzierung von kleineren Baumaßnahmen und Beschaffungen gewährt.

Die Fachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen ist Ansprechpartner für Bibliotheksträger und öffentliche Bibliotheken in bibliotheksfachlichen Themen wie Bau- und Einrichtungsplanung, Medienbestand oder Einsatz neuer Technologien und berät diese in Fragen der Literaturvermittlung und Leseförderung.

Referat 23 übt außerdem die Rechtsaufsicht über die Sozial- und Jugendämter aus und ist dabei zuständig für die Bearbeitung von Petitionen, Eingaben und Beschwerden. Bei der Ausführung von Gesetzen und Verordnungen wie Heimgesetz, Unterhaltsvorschussgesetz, Unterhaltssicherungsgesetz oder Sammlungsgesetz wird die Fachaufsicht über die unteren Verwaltungsbehörden wahrgenommen. Ziel ist die Gewährleistung einer einheitlichen Verwaltungspraxis im Regierungsbezirk.

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Letzte Änderung: 29.10.2012