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Referat 15 - Eingliederung, Ausländerrecht

Referatsleiter:

Nicht nennbar
Telefon: 0711 904-0
E-Mail: abteilung1@rps.bwl.de

Stellvertreter:

Udo Reikowski, Regierungsdirektor
Telefon: 0711 904-11510
E-Mail: udo.reikowski@rps.bwl.de


Unsere Aufgaben im Überblick:

Das Referat gliedert sich in die drei Aufgabengebiete höhere Ausländerbehörde, höhere Staatsangehörigkeitsbehörde und höhere Aufnahme- und Eingliederungsbehörde mit Namens- und Personenstandsrecht.

Die höhere Ausländerbehörde hat die Fachaufsicht über 50 untere Ausländerbehörden (2 Stadt- und 11 Landkreise sowie 37 Große Kreisstädte) im Regierungsbezirk. Zu den Aufgabenschwerpunkten gehören die Entscheidung über Widersprüche gegen ausländerrechtliche Verfügungen der unteren Ausländerbehörden (insbesondere wegen Versagung oder Rücknahme eines Aufenthaltstitels oder Ausweisung aus dem Bundesgebiet), die fachliche und rechtliche Beratung sowie in bestimmten Fällen die Zustimmung zur Erteilung eines Aufenthaltstitels (vor allem beim Familiennachzug zur Vermeidung einer besonderen oder außergewöhnlichen Härte, bei bestimmten Berufsgruppen oder in Fällen von besonderem öffentlichen Interesse). Die höhere Ausländerbehörde ist zudem für die erstinstanzliche Entscheidung über die Ausweisung ausländischer Straftäter, die sich auf richterliche Anordnung in Strafhaft oder länger als eine Woche in Untersuchungshaft befinden, zuständig.

Die höhere Staatsangehörigkeitsbehörde übt die Fachaufsicht über 13 untere Staatsangehörigkeitsbehörden (2 Stadt- und 11 Landkreise) aus. Als Widerspruchsbehörde in Einbürgerungs- und sonstigen staatsangehörigkeitsrechtlichen Verfahren entscheidet sie über die Rechtsbehelfe gegen ablehnende Entscheidungen der unteren Staatsangehörigkeitsbehörden. Zu den wesentlichen Aufgaben gehört zudem die Bearbeitung der Fälle, in denen die Einbürgerung (z. B. unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit) der Zustimmung des Regierungspräsidiums bedarf.

Zu den Aufgabenschwerpunkten der höheren Aufnahme- und Eingliederungsbehörde gehören im Rahmen der Fachaufsicht über 13 untere Aufnahme- und Eingliederungsbehörden die rechtliche Beratung, die Sicherstellung der Unterbringung und Versorgung von ausländischen Flüchtlingen und Spätaussiedlern in den staatlichen Gemeinschaftsunterkünften und Übergangswohnheimen in Zusammenarbeit mit den nachgeordneten Behörden sowie die Steuerung und Überwachung der aus der Landesstiftung finanzierten Integrationsprojekte und Sprachkurse für Spätaussiedler und Ausländer. Das Tätigkeitsfeld umfasst auch namens- und personenstandsrechtliche Angelegenheiten sowie Aufgaben nach dem Häftlingshilfe- und Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (Fachaufsicht, Widerspruchsangelegenheiten).

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Referat 16 - Eingliederung, Ausländer- und Asylrecht

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Letzte Änderung: 30.01.2012