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Referat 62 - Polizeirecht

Bild Referatsleiter Dr. Michael Fischer

Referatsleiter:

Dr. Michael Fischer, Ltd. Regierungsdirektor
Telefon: 07071 972-0
E-Mail: abteilung6@rpt.bwl.de

Stellvertretung:

Martin Lange, Oberregierungsrat
Telefon: 07071 972-0
E-Mail: abteilung6@rpt.bwl.de

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Unsere Aufgaben im Überblick:

Das Referat 62 ist für allgemeines und besonderes Polizeirecht (z.B. Waffenrecht, Versammlungs- und Vereinswesen usw.) zuständig und nimmt ferner die Aufgaben des Regierungspräsidiums als höhere Straßenverkehrsbehörde wahr. Des Weiteren entscheidet das Referat über Widersprüche gegen die Entziehung und Versagung von Fahrerlaubnissen (Führerscheinen).

Die Bearbeitung schwieriger Rechtsangelegenheiten und die Führung von Verwaltungsgerichtsprozessen aus dem Geschäftsbereich der Polizei gehören ebenfalls zu den Aufgaben des Referats 62. Daneben ist es zuständig für Schadensregulierungen, Regressabwicklungen, Datenschutz und Datensicherheit.

Auch die Genehmigungsverfahren für Großraum- und Schwertransporte werden vom Referat bearbeitet.

Außerdem ist das Referat 62 zuständig für die Aufsicht nach dem Geldwäschegesetz und kontrolliert, ob die Unternehmen im Regierungsbezirk Tübingen ihren Verpflichtungen nach dem GwG nachkommen.

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Referat 62 - Polizeirecht

Dienstgebäude:

Konrad-Adenauer-Str. 30
72072 Tübingen

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Letzte Änderung: 31.01.2012