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Abschlag bei der Einheitsbewertung

Bei der Feststellung des Einheitswertes von Grundstücken, die mit Baudenkmalen bebaut sind, ist ein pauschaler Abschlag wegen der auf dem Denkmalschutz beruhender Beschränkungen und Belastungen möglich. Die Ermäßigung des Einheitswertes wirkt sich auf alle einheitswertabhängigen Steuern aus (Vermögenssteuer, Erbschaftssteuer, Grundsteuer).

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Letzte Änderung: 21.05.2008