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Zuschüsse und Darlehen

Entwicklungsprogramm ländlicher Raum

Grundlage sind die Richtlinien des Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 01.07.1994. Ziel des Förderprogramms ist, in Dörfern und Gemeinen des ländlichen Raumes, die Lebens- und Arbeitsbedingungen durch strukturverbessernde Maßnahmen zu erhalten und fortzuentwickeln, der Abwanderung entgegenzuwirken, den landwirtschaftlichen Strukturwandel abzufedern und dabei sorgsam mit den natürlichen Lebensgrundlagen umzugehen. Die Gemeinden sollen in die Lage versetzt werden, auf der Grundlage eigener Entwicklungsüberlegungen strukturelle Mängel zu beseitigen und dabei den Ort entsprechend seiner jeweiligen Eigenart zu entwickeln. Aufnahmeanträge werden somit von Gemeinden mit einem Bündel von Einzelprojekten gestellt, die sich auf einen Ort beziehen, einen inhaltlichen Zusammenhang haben und der strukturellen Weiterentwicklung dienen. In den Förderrichtlinien sind hierzu keine abschließenden Fördertatbestände, sondern nur Förderschwerpunkte genannt:

Förderschwerpunkt Wohnen:

Schaffung von Wohnraum innerhalb der Ortslage durch Umnutzung vorhandener Gebäude und maßstäbliche Neubauten in Baulücken sowie Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse.

Förderschwerpunkt Grundversorgung:

Sicherung der Grundversorgung mit Waren und privaten Dienstleistungen.

Förderschwerpunkt Arbeiten:

Sicherung bzw. Schaffung von Arbeitsplätzen in kleinen und mittleren Unternehmen, vor allem in Verbindung mit der Entflechtung unverträglicher Gemengelagen, der Reaktivierung von Gewerbebranchen und der Errichtung von Gewerbehöfen. 

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Weitere Informationen

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

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Letzte Änderung: 03.06.2008