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Hinweise zum Erwerb eines Baudenkmals

Das Regierungspräsidium nimmt keinerlei Einfluss auf die Kaufverhandlungen. Diese bleiben ausschließlich den Interessenten und Eigentümern überlassen. Wir beraten aber gerne in allen Fragen des Denkmalschutz- und Baurechts.

Vor dem Kauf sollten Sie die bau- und denkmalschutzrechtlichen Voraussetzungen für Maßnahmen am Gebäude oder auf dem Grundstück klären. Wir empfehlen Ihnen, die künftige Nutzung und beabsichtigten baulichen Veränderungen mit der zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde (Landratsamt oder Stadtverwaltung) bzw. mit dem Regierungspräsidium Freiburg, Referat Denkmalpflege, Sternwaldstraße 14-16, 79102 Freiburg i. Br., Tel.: 0761 208-0, zu besprechen.

Gesetz zum Schutz der Kulturdenkmale (Denkmalschutzgesetz - DSchG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 06. Dezember 1983, GBl. S.797, zuletzt geändert am 14. Dezember 2004, GBl. S. 895 (PDF-Format, 36 KB) 

Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums für das Verfahren zum Vollzug des Denkmalschutzgesetzes für Baden-Württemberg vom 11. März 2005 (PDF-Format, 13 KB) 

Liste der unteren Baurechts- und Denkmalschutzbehörden in Baden-Württemberg
(PDF-Format, 24 KB) 


Die voraussichtlichen Kosten von Instandsetzungs-, Erneuerungs- oder Umbaumaßnahmen können in der Liste nicht angegeben werden. Sie hängen nicht nur vom Bauzustand ab, sondern auch von den besonderen Nutzungs- und Ausstattungswünschen des Käufers. Um die finanziellen Belastungen kalkulieren zu können, empfehlen wir dringend, sich zur Beratung rechtzeitig an einen Architekten zu wenden, der Erfahrung im Umgang mit historischer Bausubstanz besitzt.

 

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Letzte Änderung: 21.12.2010