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Ausgleichstock


Bedarfszuweisungen an finanziell leistungsschwache Kommunen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs


Der Ausgleichstock hat die Aufgabe, durch Bedarfszuweisungen
  1. Kommunen in die Lage zu versetzen, notwendige Einrichtungen zu schaffen, wenn deren Finanzierung ihre Leistungskraft auf Dauer übersteigen würde.
  2. Besondere Belastungen einzelner Kommunen (z. B. als Folge von Unwettern) zu mildern, soweit sie erheblich sind und eine unbillige Härte bedeuten;
  3. In Ausnahmefällen einzelnen Kommunen beim Ausgleich ihrer laufenden Haushalte zu helfen, wenn ihnen der Ausgleich trotz zumutbarer Ausschöpfung ihrer Einnahmequellen und sparsamer Haushaltsführung nicht nur vorübergehend unmöglich ist.

Bei der Bemessung der Bedarfszuweisungen berücksichtigt der Ausgleichstock individuell und umfassend die Leistungskraft einer Kommune. Damit ergänzt der Ausgleichstock den pauschalierten Teil des kommunalen Finanzausgleichs. Über die Verteilung der Mittel beschließt ein Ausschuss, dem Vertreter des Regierungspräsidiums und der Kommunalen Landesverbände angehören.

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Bild Ausgleichstock Referat 16

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Letzte Änderung: 21.06.2007