Landwirtschaftsfachwerker/-in
Allgemeines
Grundlage für die Berufsausbildung zur Landwirtschaftsfachwerkerin / zum Landwirtschaftsfachwerker ist die Regelung des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Umwelt Baden-Württembergs über die Berufsausbildung und Prüfung zum Landwirtschaftsfachwerker vom 17. Juli 1981 (GABl. S. 1496).
Voraussetzungen
Die Berufsausbildung zur Landwirtschaftsfachwerkerin / zum Landwirtschaftsfachwerker kommt in Frage für behinderte Menschen im Sinne des §§ 64 ff des Berufsbildungsgesetzes, die nach Art und Schwere ihrer Behinderung nicht in einem anerkannten Ausbildungsberuf ausgebildet werden können.
Ein solche Behinderung wird unterstellt, wenn:
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der Auszubildende eine Förderschule besucht hat,
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die Förderschule und die Berufsberatung der zuständigen Agentur für Arbeit die Eignung für eine Vollausbildung verneint haben.
Ausbildungsdauer
Die Ausbildung zur Landwirtschaftsfachwerkerin / zum Landwirtschaftsfachwerker dauert 3 Jahre und findet in speziell dafür geeigneten Einrichtungen statt.
Kontakt
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