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Heilpädagogin / Heilpädagoge


Ausbildungsziel

Die Ausbildung soll dazu befähigen, selbständig und eigenverantwortlich Kinder, Jugendliche und Erwachsene in erschwerten Lebenslagen durch heilpädagogische Hilfe in ihrer personalen und sozialen Integration zu unterstützen.

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Ausbildungsstätten

 Staatlich anerkannte Fachschulen für Heilpädagogik (PDF, 15 KB)

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Aufnahmevoraussetzungen:

  • Die staatliche Anerkennung als Erzieherin / Erzieher oder Heilerziehungspflegerin / Heilerziehungspfleger oder Jugend- und Heimerzieher / Jugend- und Heimerzieherin und

  • eine mindestens einjährige geeignete praktische Tätigkeit in sozial- und heilpädagogischen Arbeitsfeldern nach Erteilung der Berufserlaubnis und

  • die gesundheitliche Eignung für eine Tätigkeit in der Heilpädagogik.

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Ausbildungsverlauf

Die 18-monatige Ausbildung umfasst 1.800 Stunden Unterricht, der mindestens 500 Stunden angeleitete Fachpraxis enthält. Die Ausbildung ist auch in berufsbegleitender Form in 3 Jahren möglich. Die Ausbildung endet mit einer staatlichen Prüfung.

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Ausbildungskosten

Ob und in welcher Höhe Schulgeld erhoben wird, muss bei den Schulen erfragt werden. Im Einzelfall kann eine Förderung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) in Betracht kommen.

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Berufsbezeichnung

Zur Führung der Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte Heilpädagogin" oder "Staatlich anerkannter Heilpädagoge" bedarf es einer Erlaubnis durch das  zuständige Regierungspräsidium. Dabei wird auch die persönliche Zuverlässigkeit und die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs (Vorlage eines Führungszeugnisses und eines Gesundheitszeugnisses) überprüft.

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Weitere Informationen:

BERUFENET - Das Netzwerk für Berufe 

Sie befinden sich hier:   >  Regierungspräsidien BW   >  Ausbildung   >  Heilpädagogin, Heilpädagoge 

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Letzte Änderung: 10.01.2013