Heilerziehungshelferin, Heilerziehungshelfer


Ausbildungsziel

Die Ausbildung soll zur Hilfe bei der Erziehung, außerschulischen Bildung und Pflege Behinderter in Einrichtungen der Behindertenhilfe befähigen.

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Ausbildungsstätten

 Staatlich genehmigte und anerkannte Schulen für Heilerziehungshilfe (PDF, 21 KB)

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Aufnahmevoraussetzungen:

  1. Hauptschulabschluss und eine mindestens 3-jährige praktische Tätigkeit

  2. Gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes.

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Ausbildungsverlauf

Die schulische Ausbildung dauert ein Jahr und umfasst mindestens 400 Stunden fachtheoretische und mindestens 300 Stunden fachpraktische Ausbildung. Sie endet mit einer staatlichen Prüfung. Anschließend ist noch ein einjähriges Berufspraktikum in Einrichtungen der Behindertenhilfe abzuleisten, um die staatliche Anerkennung zu erhalten.

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Ausbildungskosten

Ob und in welcher Höhe Schulgeld erhoben wird, muss bei den Schulen erfragt werden. Im Einzelfall kann eine Förderung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) bzw. eine Förderung durch die Arbeitsagentur in Betracht kommen.

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Berufsbezeichnung

Zur Führung der Berufsbezeichnung "Heilerziehungshelferin" oder "Heilerziehungshelfer" bedarf es einer staatlichen Anerkennung durch das  zuständige Regierungspräsidium. Dabei wird auch die persönliche Zuverlässigkeit (Vorlage eines Führungszeugnisses) zur Ausübung des Berufs überprüft.

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Weitere Informationen:

BERUFENET - Das Netzwerk für Berufe 

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