Beauftragte für Chancengleichheit im Regierungspräsidium Tübingen
Unsere Aufgaben im Überblick:
Durch ihre Arbeit unterstützt die Beauftragte für Chancengleichheit die Dienststelle bei der Verwirklichung des verfassungsmäßigen und landespolitischen Ziels der Gleichberechtigung von Männern und Frauen.
Sie wacht über die Einhaltung der Gleichstellungsgesetze und achtet darauf, dass Frauenförderung stattfindet in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind. Bei Maßnahmen im Bereich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf gilt ihre Zuständigkeit für Frauen und Männer gleichermaßen.
Artikel 3 Abs. 2 GG
„MÄNNER UND FRAUEN SIND GLEICHBERECHTIGT“
Ergänzung 1994:
„Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“.
01.01.1996
Gesetz zur Förderung der beruflichen Chancen für Frauen und der Vereinbarung von Familie und Beruf im öffentlichen Dienst des Landes Baden-Württemberg (Frauenfördergesetz)
22.10.2005
Gesetz zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes Baden-Württemberg (Chancengleichheitsgesetz)
Zur Konkretisierung und Festlegung entsprechender Zielvorgaben und Maßnahmen hat das Regierungspräsidium Tübingen 2009 einen Chancengleichheitsplan erstellt. Bessere berufliche Entwicklungsmöglichkeiten für Frauen und die Gestaltung familienfreundlicher Arbeitsbedingungen für Frauen und Männer sind die zentralen Aufgaben.
Weitere Informationen:
|