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Welche Urkunden kann ich bei den Regierungspräsidien in Baden-Württemberg zur Vorlage für die ausländischen Behörden beglaubigen lassen?


Urkunden, die von Gemeinde-, Stadt- und Kreisverwaltungen aber auch z. B. von den Industrie- und Handelskammern, Gesundheitsämtern oder Veterinärämtern in den Regierungsbezirken Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen ausgestellt wurden. Insbesondere:

  • Personenstandsurkunden, d. h. Urkunden, die von einem Standesamt ausgestellt wurden, z.B. Geburts-, Ehe-, und Sterbeurkunden, Ehefähigkeitszeugnisse sowie Bescheinigungen über Namensänderung oder -führung

  • Melderechtliche Bescheinigungen der Bürgermeisterämter, z. B. Aufenthaltsbescheinigungen, Meldebescheinigung
  • Einbürgerungszusicherungen, Einbürgerungsurkunde
  • Adoptionsbefürwortungen und Sozialberichte der Jugendämter
  • Vom Gesundheitsamt vorbeglaubigte ärztliche Bescheinigungen
  • Vom Veterinäramt vorbeglaubigte Impfbescheinigungen
  • Prüfungszeugnisse der Industrie- und Handelskammer und der Handwerkskammer
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