Welche Urkunden kann ich bei den Regierungspräsidien in Baden-Württemberg zur Vorlage für die ausländischen Behörden beglaubigen lassen?
Urkunden, die von Gemeinde-, Stadt- und Kreisverwaltungen aber auch z. B. von den Industrie- und Handelskammern, Gesundheitsämtern oder Veterinärämtern in den Regierungsbezirken Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen ausgestellt wurden. Insbesondere:
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Personenstandsurkunden, d. h. Urkunden, die von einem Standesamt ausgestellt wurden, z.B. Geburts-, Ehe-, und Sterbeurkunden, Ehefähigkeitszeugnisse sowie Bescheinigungen über Namensänderung oder -führung
- Melderechtliche Bescheinigungen der Bürgermeisterämter, z. B. Aufenthaltsbescheinigungen, Meldebescheinigung
- Einbürgerungszusicherungen, Einbürgerungsurkunde
- Adoptionsbefürwortungen und Sozialberichte der Jugendämter
- Vom Gesundheitsamt vorbeglaubigte ärztliche Bescheinigungen
- Vom Veterinäramt vorbeglaubigte Impfbescheinigungen
- Prüfungszeugnisse der Industrie- und Handelskammer und der Handwerkskammer
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