Überwachung der Fleischmärkte
- Überwachung der Fleischmärkte nach dem Fleischgesetz und dem Handelsklassengesetz
- Schaffung von Markttransparenz, Qualitätsförderung, Schutz der Erzeuger vor Übervorteilung
- Überprüfung der Handelsklasseneinreihung, der Schlachtgewichtsfeststellung und der Schlachtviehabrechnung, sowie Buchprüfungen
- Zulassung, Aus- und Fortbildung von Klassifizierern gemäß Fleischgesetz
- Durchführung von Außenprüfungen durch die zuständigen Landesprüfer
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