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Überwachung der Fleischmärkte

  • Überwachung der Fleischmärkte nach dem Fleischgesetz und dem Handelsklassengesetz
  • Schaffung von Markttransparenz, Qualitätsförderung, Schutz der Erzeuger vor Übervorteilung
  • Überprüfung der Handelsklasseneinreihung, der Schlachtgewichtsfeststellung und der Schlachtviehabrechnung, sowie Buchprüfungen
  • Zulassung, Aus- und Fortbildung von Klassifizierern gemäß Fleischgesetz
  • Durchführung von Außenprüfungen durch die zuständigen Landesprüfer
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Weitere Informationen

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Klassifizierer gemäß Fleischgesetz - Informationen und Antragsvordruck

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Letzte Änderung: 21.07.2009