Überwachung der Eiervermarktung

  • Überwachung des Eiermarktes nach dem Handelsklassengesetz und EWG-Vermarktungsnormen
  • Gewährleistung von Hygiene- und Gesundheitsstandards, Handelserleichterungen, Tierschutz, Erzeuger- und Herkunftstransparenz, Verbraucherschutz
  • Entscheidung über Anträge auf Zulassung von Eiersammel- und Packstellen sowie Zuteilung einer Kennnummer
  • Durchführung von Außenprüfungen
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Weitere Informationen:

Verbraucherinformation "Eierkennzeichnung" (PDF, 89 KB)

Vermarktungsnormen; Information für Direktvermarkter (PDF, 61 KB)

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