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Hinweise zum Erwerb von Baudenkmalen


Das Regierungspräsidium nimmt keinerlei Einfluss auf die Kaufverhandlungen. Diese bleiben ausschließlich den Interessenten und Eigentümern überlassen. Wir beraten aber gerne in allen Fragen des Denkmalschutz- und Baurechts.

Vor dem Kauf sollten Sie die bau- und denkmalschutzrechtlichen Voraussetzungen für Maßnahmen am Gebäude oder auf dem Grundstück klären. Wir empfehlen Ihnen, die künftige Nutzung und beabsichtigten baulichen Veränderungen mit der zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde (Landratsamt oder Stadtverwaltung) bzw. mit dem

Regierungspräsidium Tübingen
Referat 26 - Denkmalpflege
Alexanderstraße 48
72072 Tübingen
Telefon: 07071 757-2429
Telefax: 07071 757-2431
E-Mail: sybille.roesner@rpt.bwl.de

zu besprechen.

Die voraussichtlichen Kosten von Instandsetzungs-, Erneuerungs- oder Umbaumaßnahmen können in der Liste nicht angegeben werden. Sie hängen nicht nur vom Bauzustand ab, sondern auch von den besonderen Nutzungs- und Ausstattungswünschen des Käufers. Um die finanziellen Belastungen kalkulieren zu können, empfehlen wir dringend, sich zur Beratung rechtzeitig an einen Architekten zu wenden, der Erfahrung im Umgang mit historischer Bausubstanz besitzt.

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Logo Verkäufliche Kulturdenkmale im Regierungsbezirk Tübingen

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Letzte Änderung: 16.07.2010