|
|
Aufgaben
|
 |
|
Das Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie ist in Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Stuttgart eingerichtet. Das Landesprüfungsamt hat folgende Aufgaben:
Durchführung der Prüfungen nach der Approbationsordnung für Ärzte - ÄAppO - für Studierende der Humanmedizin an den Universitäten Freiburg, Heidelberg, Tübingen und Ulm
Ärztliche Vorprüfung (VP)
Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M1)
Zweiter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M2)
Dritter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M3)
Anrechnung von Studien- oder Ausbildungsleistungen und Prüfungen
Durchführung der Prüfungen nach der Approbationsordnung für Apotheker - AAppO - für Studierende der Pharmazie an den Universitäten Freiburg, Heidelberg und Tübingen
Erster Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (P1)
Zweiter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (P2)
Dritter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (P3)
|
|
|
 |
Aufgaben als Approbationsbehörde
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat im Rahmen der Ausbildung zum Zahnarzt bei der Naturwissenschaftlichen Vorprüfung, der Zahnärztlichen Vorprüfung und der Zahnärztlichen Prüfung nach der Approbationsordnung für Zahnärzte - ZApprO - folgende Zuständigkeitsbereiche:
Bestellung der Prüfungsausschüsse
Anrechnung von Studienzeiten/Prüfungen aus einem verwandten Studium sowie eines im Ausland absolvierten Studiums
-
Entscheidung über Ausnahmebewilligungen
Wechsel des Prüfungsausschusses
Zulassung bei einem anderen Prüfungsausschuss als dem am Studienort befindlichen bei der Naturwissenschaftlichen - und Zahnärztlichen Vorprüfung
Hinsichtlich des Zeitraums, innerhalb dessen die Prüfungen abgeschlossen werden müssen
Erteilung der Approbationen an die Zahnärzte, die in Baden-Württemberg die Zahnärztliche Prüfung abgelegt haben
|
|
|
 |
Aufgaben im Rahmen des Psychotherapeutengesetzes
Im Rahmen des Psychotherapeutengesetzes ist das Regierungspräsidium Stuttgart zuständig für die
Durchführung der staatlichen Prüfung
Anerkennung der Ausbildungsstätten gem. § 6 PsychThG
Erteilung der Approbationen als Psychologischer Psychotherapeut und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut
-
im Rahmen der Übergangsvorschrift gem. § 12 PsychThG sowie
nach abgeschlossener Ausbildung und bestandener staatlicher Prüfung gem. § 5 PsychThG
|
|
|
 |
Aufgaben im Rahmen der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Lebensmittelchemiker (APrOLChem)
Im Rahmen der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Lebensmittelchemiker (APrOLChem) ist das Regierungspräsidium Stuttgart zuständig für die
Bestellung der Prüfungsausschüsse (§ 4)
Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen aus einem verwandten Studiengang sowie eines im Ausland absolvierten Studiums (§ 18)
Verkürzung der praktischen Ausbildung (§ 3 Abs. 2 i. V. m. § 18 Abs. 3 Nr. 2 oder 3)
Erteilung der Urkunde über das Bestehen der Staatsprüfung (§ 13 Abs. 2 ) bzw. Ausstellung des Befähigungsausweises (§ 30 APrOLChem vom 30.05.1973)
|
|
|
 |
Sonstige Aufgaben
Das Regierungspräsidium Stuttgart ist für Baden-Württemberg auch die Approbationsbehörde mit folgenden Aufgaben:
Erteilung der Erlaubnisse für die Tätigkeit als Ärztin/Arzt im Praktikum
Erteilung der Approbationen an die Ärzte, Zahnärzte und Apotheker, die in Baden-Württemberg die Ärztliche, Zahnärztliche bzw. Pharmazeutische Prüfung abgeschlossen haben sowie an die Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten gem. § 12 und 5 PsychTG.
|
|
|
 |
 |
|
|
|