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Aufgaben


Das Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie ist in Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Stuttgart eingerichtet. Das Landesprüfungsamt hat folgende Aufgaben:

Durchführung der Prüfungen nach der Approbationsordnung für Ärzte - ÄAppO - für Studierende der Humanmedizin an den Universitäten Freiburg, Heidelberg, Tübingen und Ulm

  •  Ärztliche Vorprüfung (VP)
  •  Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M1)
  •  Zweiter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M2)
  •  Dritter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M3)
  •  Anrechnung von Studien- oder Ausbildungsleistungen und Prüfungen

Durchführung der Prüfungen nach der Approbationsordnung für Apotheker - AAppO - für Studierende der Pharmazie an den Universitäten Freiburg, Heidelberg und Tübingen

  •  Erster Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (P1)
  •  Zweiter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (P2)
  •  Dritter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (P3)
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Aufgaben als Approbationsbehörde

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat im Rahmen der Ausbildung zum Zahnarzt bei der Naturwissenschaftlichen Vorprüfung, der Zahnärztlichen Vorprüfung und der Zahnärztlichen Prüfung nach der Approbationsordnung für Zahnärzte - ZApprO - folgende Zuständigkeitsbereiche:
  •  Bestellung der Prüfungsausschüsse
  •  Anrechnung von Studienzeiten/Prüfungen aus einem verwandten Studium sowie eines im Ausland absolvierten Studiums
    •  Entscheidung über Ausnahmebewilligungen
    •  Wechsel des Prüfungsausschusses
    •  Zulassung bei einem anderen Prüfungsausschuss als dem am Studienort befindlichen bei der Naturwissenschaftlichen - und Zahnärztlichen Vorprüfung
  •  Hinsichtlich des Zeitraums, innerhalb dessen die Prüfungen abgeschlossen werden müssen
  •  Erteilung der Approbationen an die Zahnärzte, die in Baden-Württemberg die Zahnärztliche Prüfung abgelegt haben
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Aufgaben im Rahmen des Psychotherapeutengesetzes

Im Rahmen des Psychotherapeutengesetzes ist das Regierungspräsidium Stuttgart zuständig für die
  •  Durchführung der staatlichen Prüfung
  •  Anerkennung der Ausbildungsstätten gem. § 6 PsychThG
  •  Erteilung der Approbationen als Psychologischer Psychotherapeut und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut
    •  im Rahmen der Übergangsvorschrift gem. § 12 PsychThG sowie
    •  nach abgeschlossener Ausbildung und bestandener staatlicher Prüfung gem. § 5 PsychThG
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Aufgaben im Rahmen der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Lebensmittelchemiker (APrOLChem)

Im Rahmen der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Lebensmittelchemiker (APrOLChem) ist das Regierungspräsidium Stuttgart zuständig für die 
  •  Bestellung der Prüfungsausschüsse (§ 4) 
  •  Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen aus einem verwandten Studiengang sowie eines im Ausland absolvierten Studiums (§ 18) 
  •  Verkürzung der praktischen Ausbildung (§ 3 Abs. 2 i. V. m. § 18 Abs. 3 Nr. 2 oder 3)
  •  Erteilung der Urkunde über das Bestehen der Staatsprüfung (§ 13 Abs. 2 ) bzw. Ausstellung des Befähigungsausweises (§ 30 APrOLChem vom 30.05.1973)
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Sonstige Aufgaben

Das Regierungspräsidium Stuttgart ist für Baden-Württemberg auch die Approbationsbehörde mit folgenden Aufgaben:
  •  Erteilung der Erlaubnisse für die Tätigkeit als Ärztin/Arzt im Praktikum
  •  Erteilung der Approbationen an die Ärzte, Zahnärzte und Apotheker, die in Baden-Württemberg die Ärztliche, Zahnärztliche bzw. Pharmazeutische Prüfung abgeschlossen haben sowie an die Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten gem. § 12 und 5 PsychTG.
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Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie Baden-Württemberg
 Ansprechpartner

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Letzte Änderung: 01.10.2007