Rechtsaufsicht über Gemeinden, Landkreise, Zweckverbände und sonstige kommunale Körperschaften
Kommunalaufsicht beinhaltet die Kontrolle der Gesetzmäßigkeit von kommunalen Selbstverwaltungsangelegenheiten. Daneben soll die Kommunalaufsicht die kommunalen Körperschaften bei der Erfüllung ihrer Aufgaben beraten und fördern. Die Aufsicht ist so auszuüben, dass die Entschlusskraft und Selbstverantwortung der kommunalen Organe nicht beeinträchtigt werden.
Schwerpunkte der Kommunalaufsicht sind z. B. die Prüfung der kommunalen Haushalte und Satzungen, Überprüfung von Kommunalwahlen, kommunales Personalwesen, kommunale wirtschaftliche Betätigung, Entscheidung über Beschwerden.
Der Rechtsaufsicht des Regierungspräsidiums Tübingen unterstehen 15 Große Kreisstädte (Städte über 20.000 Einwohner), die 8 Landkreise des Regierungsbezirks, der Stadtkreis Ulm, die Regionalverbände sowie Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände, an denen die vom Regierungspräsidium beaufsichtigten Gebietskörperschaften beteiligt sind. Für die übrigen Gemeinden und Gebietskörperschaften sind die Kommunalämter der Landratsämter zuständig. Auch in diesen Fällen ist das Regierungspräsidium obere Rechtsaufsichtsbehörde.
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