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Gründung einer Stiftung


Herzlich willkommen im Büro für Stiftungsangelegenheiten!


Das Regierungspräsidium Stuttgart ist als Stiftungsbehörde für die Anerkennung rechtsfähiger Stiftungen zuständig. Damit ist unsere Aufgabe aber noch lange nicht erschöpft. Wir beraten Sie in der Gründungsphase wie auch "im späteren Leben" der Stiftung. Wir genehmigen Satzungsänderungen bei bestehenden Stiftungen und bestätigen dort, wo es gesetzlich vorgesehen ist, die Gesetzmäßigkeit einiger Aktivitäten Ihrer Stiftung.

Dies alles meint das Gesetz mit dem Stichwort "Stiftungsaufsicht". Es ist unsere primäre staatliche Aufgabe, Stiftern, Stifterinnen und Stiftungen bei allen stiftungsrechtlichen Fragestellungen eine kompetente und umfangreiche Dienstleistung anzubieten. Wenn es notwenig sein sollte, kann die Stiftungsbehörde aber auch mit staatlichen Mitteln zum Schutze der Stiftung und zur Wahrung des Stifterwillens tätig werden.

Hier erwarten Sie viele interessante Informationen rund um das Stiftungswesen, die Sie im übrigen z. T. auch in unserem Buch "Stiftungen im Regierungsbezirk Stuttgart" (s. weiterführende Literatur) nachlesen können.

Einen besonderen Service bietet darüber hinaus unser "Elektronisches Stiftungsbüro". Sie haben hiermit die Möglichkeit, Muster für das sog. Stiftungsgeschäft und die Stiftungssatzung herunterzuladen. Auf dieser Basis können Sie die entsprechenden Antragsunterlagen für die Stiftungsgründung erstellen.

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Letzte Änderung: 28.02.2013