Referat 21 - Grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Raumordnung, Baurecht, Denkmalschutz
Unsere Aufgaben im Überblick:
Im Sachgebiet Grenzüberschreitende Zusammenarbeit wird das EU-Förderprogramm der „Interreg Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein“ umgesetzt. Im Sachgebiet Raumordnung werden zur Prüfung der Raumverträglichkeit sowie zur Abstimmung der Interessen bei Großbauvorhaben wie beispielsweise Energieleitungen, Kiesabbau oder Einzelhandelsgroßprojekten Raumordnungsverfahren sowie ggf. sogenannte Zielabweichungsverfahren durchgeführt. Bei der Bauleitplanung und anderen raumbedeutsamen Maßnahmen berät Referat 21 die Kommunen sowie sonstige Planungsträger und vertritt hierbei vor allem die überörtlichen Belange. Zudem erfolgt die Genehmigung von Bauleitpläne der Großen Kreisstädte. Im Sachgebiet Baurecht nimmt das Referat die Aufgaben der höheren Baurechtsbehörde wahr, achtet auf eine gleichmäßige Anwendung baurechtlicher und bautechnischer Vorschriften und entscheidet in Widerspruchsverfahren. Darunter fallen auch die Pflichten zur Verwendung erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung entsprechend den Erneuerbare-Wärme-Gesetzen von Bund und Land.
Schließlich werden im Sachgebiet Denkmalschutz Entscheidungen in denkmalschutzrechtlichen Verfahren getroffen und das Denkmalbuch geführt, in dem Baudenkmale von besonderer Bedeutung eingetragen werden. Ebenfalls bei Referat 21 ist das Justiziariat der Abteilung 2 angesiedelt. Der Justiziar fungiert als Rechtsberater für die Referate der Abteilung 2.

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Konrad-Adenauer-Str. 20
72072 Tübingen
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