Rechtsaufsicht über die Gebietskörperschaften

Kommunalaufsicht beinhaltet die Rechtmäßigkeitskontrolle, d. h. die Kontrolle der Gesetzmäßigkeit von kommunalen  Selbstverwaltungsangelegenheiten. Die Kommunalaufsicht hat aber nicht nur zu kontrollieren, sie soll die kommunalen Körperschaften bei der Erfüllung ihrer Aufgaben auch verständnisvoll beraten, fördern und schützen sowie die Entschlusskraft und Selbstverantwortung der kommunalen Organe stärken.

Der Rechtsaufsicht des Regierungspräsidiums Freiburg unterstehen 17 Große Kreisstädte (Städte über 20.000 Einwohner), die 9 Landkreise des Regierungsbezirks, der Stadtkreis Freiburg, die Regionalverbände sowie Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände, an denen die vom Regierungspräsidium beaufsichtigten  Gebietskörperschaften beteiligt sind. Für die übrigen Gebietskörperschaften sind die Kommunalämter der Landratsämter zuständig. Auch in diesen Fällen ist das Regierungspräsidium obere Rechtsaufsichtsbehörde.

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Referat 16