Referat 44 - Straßenplanung
Unsere Aufgaben im Überblick:
Das Referat 44 plant den Neu- und Ausbau von Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen sowie Tank- und Rastanlagen an Autobahnen im Regierungsbezirk Stuttgart.
Voraussetzungen für den Planungsbeginn
Voraussetzung für den Planungsbeginn ist die Einstellung des Projektes in den Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen bzw. in den Generalverkehrsplan des Landes Baden-Württemberg, an deren Aufstellung das Planungsreferat mitwirkt.
Variantenuntersuchung und Linienfindung
Nach Untersuchung verschiedener Varianten auf der Grundlage der Ergebnisse einer Umweltverträglichkeitsstudie, gegebenenfalls einer FFH-Verträglichkeitsprüfung sowie eines Verkehrsgutachtens wird eine Linie festgelegt. In diesem Stadium werden bereits die Fachbehörden und die betroffenen Gemeinden beteiligt.
Verwaltungsinternes Genehmigungsverfahren
Nach Festlegung der Linie wird der Straßenentwurf mit Landschaftspflegerischem Begleitplan, Lärm-, Schadstoff- und weiteren Fachgutachten aufgestellt. Der Entwurf wird dann gegebenenfalls den zuständigen Ministerien in Stuttgart und Bonn zur Genehmigung vorgelegt.
Planfeststellungsverfahren
Um das Baurecht für eine Straße zu erhalten, muss in der Regel ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Hierzu wird die Planung mit allen Gutachten und einem Grunderwerbsverzeichnis offengelegt. Zu den eingegangenen Einsprüchen arbeitet das Referat 44 eine Stellungnahme aus, die das für das Verfahren zuständige Rechtsreferat 24 zur Abwägung benötigt. Das Verfahren endet mit dem Planfeststellungsbeschluss.
Im Referat 44 werden zudem auch die vereinfachten Verfahren zur Plangenehmigung (§ 17 Nr. 1 a FStrG) sowie Fälle unwesentlicher Bedeutung (§ 17 Nr. 2 bzw. § 37 Nr. 2 StrG) durchgeführt und dem Referat 41 zur Abwägung vorgelegt.
Ausbildung
Das Referat 44 ist zudem Ausbildungsbehörde und -betrieb für Baureferendare, Bauoberinspektorenanwärter und Bauzeichner für Tief-, Straßen- und Landschaftsbau.
Weitere Informationen:
|