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Die Regierungspräsidien als Bündelungs- und Koordinierungsbehörde


Die baden-württembergischen Regierungspräsidien stehen in der Verwaltungshierarchie zwischen den Ministerien und den unteren Verwaltungsbehörden (Landratsämter, Bürgermeisterämter der Stadtkreise und Große Kreisstädte, Verwaltungsgemeinschaften) vor Ort. Sie bündeln die verschiedenen Verwaltungszweige mit ihren unterschiedlichen Fachaufgaben.

Die Bündelung der Fachaufgaben ermöglicht sowohl die Koordinierung verschiedenster Fachaufgaben wie auch den Ausgleich unterschiedlicher Auffassungen und Interessen. Dadurch können Entscheidungsprozesse schneller und effektiver abgewickelt werden.


Die Stellung des Regierungspräsidiums Stuttgart in der Landesverwaltung

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Letzte Änderung: 13.08.2012