Frau füllt einen Antrag aus

Erteilung eines „Certificate of good Standing“ (CogS) als Ärztin / Arzt, Zahnärztin / Zahnarzt, Apothekerin / Apotheker, Psychotherapeutin / Psychotherapeut

Zuständig für die Ausstellung des „Certificates of good Standing“ für die akademischen Heilberufe ist die Behörde, in deren örtlichem Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Beruf ausüben oder im Bundesgebiet zuletzt ausgeübt haben. Zuständige Behörde für das Land Baden-Württemberg ist das Regierungspräsidium Stuttgart.

Für die Beantragung Ihres „Certificates of good Standing“ füllen Sie bitte das beigefügte Antragsformular vollständig aus und senden dieses mit allen erforderlichen Unterlagen postalisch an folgende Adresse:

Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 95.1 - Landesprüfungsamt für
Gesundheitsberufe (LPA BW)
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart

Bitte reichen Sie Ihre Antragsunterlagen ausschließlich auf dem Postweg ein. Im Regelfall erhalten Sie keine schriftliche Eingangsbestätigung, sondern, sofern nötig, eine Nachforderung fehlender Unterlagen. Die Anforderung eines Führungszeugnisses bleibt ausdrücklich vorbehalten. Allgemeine Sachstandsanfragen können nicht beantwortet werden. Konkrete antragsbezogene Nachfragen bitte per Email unter Angabe von Name, Geburtsdatum und Berufsbezeichnung an: landespruefungsamt@rps.bwl.de.

Das „Certificate of good Standing“ (zu Deutsch „Unbedenklichkeitsbescheinigung“) bestätigt den rechtmäßigen Erhalt Ihrer Approbationsurkunde und weist nach, dass diese weder zum Ruhen gebracht noch entzogen worden ist.

Das „Certificate of good Standing“ enthält keine Informationen darüber, ob gegen Sie sonstige berufsrechtliche Maßnahmen eingeleitet worden sind.

  • Sollten Sie eine entsprechende Bescheinigung darüber benötigen, so wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Kammer.
  • Ferner wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Kammer, wenn Sie die folgenden Dokumente benötigen:
    • Eine Konformitätsbescheinigung über Ihre Facharztanerkennung
    • Eine Bestätigung über Ihre Mitgliedschaft bei der o.g. Bezirksärztekammer.